Einzelfallintegration
Im August 2006 haben wir ein Kind mit einem Down-Syndrom aufgenommen. Seitdem ist unsere Kita als Einzelfallintegrationseinrichtung vom Landesjugendamt genehmigt.
Da in einer Integrationsgruppe nicht mehr als 20 Kinder sein dürfen, haben wir nicht wie andere Kitas das Problem, dass eine Platzreduzierung statt finden muss.
Damit können wir jeweils einem Kind den Besuch einer Regeleinrichtung ermöglichen.
Zur Unterstützung der Erzieherinnen beschäftigen wir für 12 Wochenstunden eine Heilpädagogin.
Die Aufnahme und Beantragung der Maßnahme bei den verschiedenen Ämtern läuft über unsere Einrichtung.
Wenn Sie Interesse haben, vereinbaren Sie einen Termin, um abzuklären, ob unsere Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
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